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Ausgleichsmaßnahmen
Beschreibung
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat der Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft (für eine Definition des Begriffs „Eingriff“ → Eingriffsregelung) unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen), wobei der Ausgleich dem Ersatz vorgeht.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Bauverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Nicole Braun
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-95
- E-Mail:
- nicole.braun@roetgen.de