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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- und Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen
Weitere Informationen
Sprechstunde ist jeden Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Abstimmung gebeten.
Umfangreiche Informationen zum Thema Wohngeld stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:
und
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
- SG 3.50 - Sozialamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktperson
-
Frau M. Maas
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-29
- E-Mail:
- mmaas@roetgen.de