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Kanal und Entwässerung

Beschreibung

Die Verrohrung von Wegeseitengräben sowie die Errichtung, der Betrieb, die Erweiterung oder die Änderung der Grundstücksentwässerung bedürfen der Einholung einer gemeindlichen Zustimmung.

Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedar der Zustimmung des Abwasserwerks der Gemeinde Roetgen. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrags eingeholt werden. Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. der Bauanzeige, jedeoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden.

Bei der Kanalkatasterauskunft erhalten Sie einen Auszug aus dem Kanalbestandsplan. Hierin ist neben der Dimension und dem Rohrmaterial des gemeindlichen Kanals die jeweilige Sohl- und Deckelhöhe der Schachtbauwerke angegeben. Ebenso enthalten ist die Lage der Grundstücksanschlussleitung.

Bitte geben Sie zur Bestimmung der genauen Lage die Straße samt Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des Objektes sowie Ihre Kontaktdaten an.

Bei der Kanalkatasterauskunft handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft.


Rechtsgrundlagen

Kanalanschlussbeiträge werden auf der Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Roetgen zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlagen und als Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlagen und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück.


Weitere Informationen

Die aktuellen Satzungen finde Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/