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Kanal und Entwässerung
Beschreibung
Die Verrohrung von Wegeseitengräben sowie die Errichtung, der Betrieb, die Erweiterung oder die Änderung der Grundstücksentwässerung bedürfen der Einholung einer gemeindlichen Zustimmung.
Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedar der Zustimmung des Abwasserwerks der Gemeinde Roetgen. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrags eingeholt werden. Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. der Bauanzeige, jedeoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden.
Bei der Kanalkatasterauskunft erhalten Sie einen Auszug aus dem Kanalbestandsplan. Hierin ist neben der Dimension und dem Rohrmaterial des gemeindlichen Kanals die jeweilige Sohl- und Deckelhöhe der Schachtbauwerke angegeben. Ebenso enthalten ist die Lage der Grundstücksanschlussleitung.
Bitte geben Sie zur Bestimmung der genauen Lage die Straße samt Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des Objektes sowie Ihre Kontaktdaten an.
Bei der Kanalkatasterauskunft handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft.
Weiterführende Informationen
Die aktuellen Satzungen finde Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Bauverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 6.66 - Tiefbau
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Katja Breda
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-37
- E-Mail:
- katja.breda@roetgen.de
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Herr Dominik Koerfer
Sachbearbeiter- Telefon:
- 02471 18-99
- E-Mail:
- dominik.koerfer@roetgen.de