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Sterbefall

Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.

Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.

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Gut zu wissen


Gebühren

Sterbeurkunde: Erste Urkunde 10,00 EUR; jede weitere 5,00 EUR


Benötigte Unterlagen

  • Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
  • Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen

Bei ledig Verstorbenen

Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich

Bei verheirateten Verstorbenen

beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich

Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen

Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.


In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.



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Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.

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Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.

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  • Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
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Bei ledig Verstorbenen

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Bei verheirateten Verstorbenen

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Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen

Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.


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Gestorben, sterben, Sterbeurkunde, Sterberfallbeurkundung https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/730/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

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Henckel

Sachbearbeiterin

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