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Reisepass
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
HINWEIS:
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.
Der elektronische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, ist auch für Reisen außerhalb der EU gültig und kostet 37,50 Euro. Die Umstellung zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Sicherheit der Reisedokumente zu erhöhen.
Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums ist weiterhin ein (Kinder-)Personalausweis ausreichend. Bitte beachten Sie diese Änderungen und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
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Online-TerminvereinbarungGut zu wissen
Gebühren
Reisepass mit 32 Seiten
unter 24 Jahre: 37,50 EUR
über 24 Jahre: 70,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
unter 24 Jahre: 59,50 EUR
über 24 Jahre: 92,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR
über 24 Jahren: 102,00 EUR / 124,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu 6 Monate alt) Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
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Online-TerminvereinbarungAnsprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
HINWEIS:
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.
Der elektronische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, ist auch für Reisen außerhalb der EU gültig und kostet 37,50 Euro. Die Umstellung zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Sicherheit der Reisedokumente zu erhöhen.
Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums ist weiterhin ein (Kinder-)Personalausweis ausreichend. Bitte beachten Sie diese Änderungen und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder.
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu 6 Monate alt) Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Reisepass mit 32 Seiten
unter 24 Jahre: 37,50 EUR
über 24 Jahre: 70,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
unter 24 Jahre: 59,50 EUR
über 24 Jahre: 92,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR
über 24 Jahren: 102,00 EUR / 124,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
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D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
HINWEIS:
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.
Der elektronische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, ist auch für Reisen außerhalb der EU gültig und kostet 37,50 Euro. Die Umstellung zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Sicherheit der Reisedokumente zu erhöhen.
Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums ist weiterhin ein (Kinder-)Personalausweis ausreichend. Bitte beachten Sie diese Änderungen und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder.
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu 6 Monate alt) Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Information über Eingang des Personalausweises
Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Personalausweises kann online oder telefonisch (02471 18-0, Mo – Fr von 8 – 12 Uhr) abgefragt werden.
Die Gemeinde Roetgen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise.
Antragsteller*innen ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten am Tag der Beantragung erhalten jedoch auf dem Postweg den sogenannten PIN-Brief. Bei Eingang des PIN-Briefes liegt dieser in der Regel bereits zur Abholung bereit.
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Die Beantragung von Ausweisdokumenten muss zwingend persönlich erfolgen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Bitte beachten Sie: In einigen Länger (z. B. USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass eine elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/720/show