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Fundsachen

Sie haben etwas verloren?
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Sie haben etwas gefunden?
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen und die Fundsache wird zur Verwahrung in der Verwaltung abgegeben.

Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder innerhalb einer Frist von einem Monat die abgegebene Fundsache zurückfordern oder seine Herausgabe beantragen. Nach dieser Frist kann die Behörde über den Fundgegenstand verfügen.

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Gefunden, Sache, Eigentum, gefundene Sache, Fundbüro https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/652/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

D.

Dörr

Sachbearbeiterin

1

02471 18-20
ddoerr@roetgen.de

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de
SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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