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Bescheinigung in Steuersachen

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes nach §§34 ff GewO benötigt, wie z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, für Schank- und Speisewirtschaft, für Spielhallen u.a.

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Gut zu wissen


Gebühren

Je nach Dienstleistung fallen Gebühren entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Roetgen an.



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Bescheinigung in Steuersachen

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes nach §§34 ff GewO benötigt, wie z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, für Schank- und Speisewirtschaft, für Spielhallen u.a.

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https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/461/show
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Mira

Kurschildgen

Sachbearbeiterin

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02471 18-14
kasse@roetgen.de

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