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Abfallgebühren
Die Gemeinde Roetgen ist Verbandsmitglied im „Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung“, nachfolgend Zweckverband genannt.
Die Gemeinde hat die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 15, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 6 LAbfG NRW obliegenden Aufgaben, mit Ausnahme der in der Abfallsatzung gesondert aufgeführten Aufgaben, auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen.
Soweit die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Gemeinde auf den Zweckverband übertragen wurden, sind die Aufgaben mit befreiender Wirkung auf den Zweckverband übergegangen.
Somit erfolgt die gesamte Administration im Bereich der Abfallwirtschaft, wie z.B. Behälterveränderungen, Vergabe von Sperrgut-Terminen, usw. durch die RegioEntsorgung.
Die Gemeinde Roetgen wickelt die gebührenrechtliche Seite der Abfallwirtschaft ab, erstellt die Abfallgebührenbescheide und die jährlichen Gebührenkalkulationen.
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Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Die Gemeinde Roetgen ist Verbandsmitglied im „Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung“, nachfolgend Zweckverband genannt.
Die Gemeinde hat die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 15, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 6 LAbfG NRW obliegenden Aufgaben, mit Ausnahme der in der Abfallsatzung gesondert aufgeführten Aufgaben, auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen.
Soweit die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Gemeinde auf den Zweckverband übertragen wurden, sind die Aufgaben mit befreiender Wirkung auf den Zweckverband übergegangen.
Somit erfolgt die gesamte Administration im Bereich der Abfallwirtschaft, wie z.B. Behälterveränderungen, Vergabe von Sperrgut-Terminen, usw. durch die RegioEntsorgung.
Die Gemeinde Roetgen wickelt die gebührenrechtliche Seite der Abfallwirtschaft ab, erstellt die Abfallgebührenbescheide und die jährlichen Gebührenkalkulationen.
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Müllabfuhrgebühren, Gebühren, Abfallgebührenkalkulation, Abfallgebührenbescheid https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/379/showFrau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14
Die Gemeinde Roetgen ist Verbandsmitglied im „Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung“, nachfolgend Zweckverband genannt.
Die Gemeinde hat die ihr als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 15, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 6 LAbfG NRW obliegenden Aufgaben, mit Ausnahme der in der Abfallsatzung gesondert aufgeführten Aufgaben, auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen.
Soweit die Aufgaben der Abfallentsorgung von der Gemeinde auf den Zweckverband übertragen wurden, sind die Aufgaben mit befreiender Wirkung auf den Zweckverband übergegangen.
Somit erfolgt die gesamte Administration im Bereich der Abfallwirtschaft, wie z.B. Behälterveränderungen, Vergabe von Sperrgut-Terminen, usw. durch die RegioEntsorgung.
Die Gemeinde Roetgen wickelt die gebührenrechtliche Seite der Abfallwirtschaft ab, erstellt die Abfallgebührenbescheide und die jährlichen Gebührenkalkulationen.
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/379/show