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Baulastenverzeichnis
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 2.5.6).
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 2.5.6).
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Baulasteintrag https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/19843/show
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19843/show