BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).

Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:

  • älteren Menschen nach Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII,
  • dauerhaft erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, welche durch den Rententräger festgestellt wurde
  • Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen: 

  • den pauschalisierten Regelsatzzur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege,
  • angemessene Unterkunfts- und Heizkosten,
  • einen Mehrbedarf(z.B. bei Alleinerziehung, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), etc.),
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für junge Erwachsene.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).

Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:

  • älteren Menschen nach Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII,
  • dauerhaft erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, welche durch den Rententräger festgestellt wurde
  • Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen: 

  • den pauschalisierten Regelsatzzur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege,
  • angemessene Unterkunfts- und Heizkosten,
  • einen Mehrbedarf(z.B. bei Alleinerziehung, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), etc.),
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für junge Erwachsene.

https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1952/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

A.

Sayim

Sachbearbeiterin

5

02471 18-31
asayim@roetgen.de

Herr

T.

Frings

Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter

4

02471 18-24
tfrings@roetgen.de

Frau

M.

Franzen

Sachbearbeiterin

5

02471 18-26
mfranzen@roetgen.de
SG 3.50 - Sozialamt
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

A.

Sayim

Sachbearbeiterin

5

02471 18-31
asayim@roetgen.de

Herr

T.

Frings

Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter

4

02471 18-24
tfrings@roetgen.de

Frau

M.

Franzen

Sachbearbeiterin

5

02471 18-26
mfranzen@roetgen.de