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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:
- älteren Menschen nach Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII,
- dauerhaft erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, welche durch den Rententräger festgestellt wurde
- Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:
- den pauschalisierten Regelsatzzur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege,
- angemessene Unterkunfts- und Heizkosten,
- einen Mehrbedarf(z.B. bei Alleinerziehung, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), etc.),
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für junge Erwachsene.
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Ansprechpartner/in
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:
- älteren Menschen nach Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII,
- dauerhaft erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, welche durch den Rententräger festgestellt wurde
- Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:
- den pauschalisierten Regelsatzzur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege,
- angemessene Unterkunfts- und Heizkosten,
- einen Mehrbedarf(z.B. bei Alleinerziehung, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), etc.),
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für junge Erwachsene.
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1952/showFrau
A.
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
T.
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
4
Frau
M.
Franzen
Sachbearbeiterin
5
Frau
A.
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
T.
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
4
Frau
M.
Franzen
Sachbearbeiterin
5
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:
- älteren Menschen nach Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII,
- dauerhaft erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres, welche durch den Rententräger festgestellt wurde
- Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:
- den pauschalisierten Regelsatzzur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege,
- angemessene Unterkunfts- und Heizkosten,
- einen Mehrbedarf(z.B. bei Alleinerziehung, bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), etc.),
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) für junge Erwachsene.
41 ff. SGB XII
Die Erstvorsprache zur Beantragung von Leistungen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung – telefonisch (02471/ 18-31 oder 02471/ 18-26), per E-Mail (asayim@roetgen.de oder mfranzen@roetgen.de) oder im Rahmen der offenen Sprechstunden (dienstags: 10:00 bis 12:00 Uhr oder donnerstags: 15:00 bis 17:30 Uhr).
Im Gespräch wird Ihr Anliegen geprüft und Sie erhalten Informationen darüber, welche Unterlagen für die weitere Antragstellung erforderlich sind.
Anschließend wird ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin vereinbart.
Erwerbsfähige Personen erhalten ggfls. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistungen gewährt das Jobcenter.
Übersicht über die angemessenen Bedarfe der Unterkunft auf Grundlage des schlüssigen Konzeptes der Städteregion Aachen für die Gemeinde Roetgen (Nettokaltmiete und Betriebskosten, ohne Heizkosten) ab 01.01.2025
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1952/show