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Ehefähigkeitszeugnis
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
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Gut zu wissen
Gebühren
40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.
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Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
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- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
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Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/19247/showFrau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
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Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19247/show