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Erweiterte Meldebescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt über die "normale" Meldebescheinigung hinausgehende Auskünfte über eigene Personendaten. Während die Meldebescheinigung Daten wie Doktorgrad, Familienname, Vorname und die aktuelle bzw. ehemalige Anschrift enthält, werden bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich Daten über z.B. Staatsangehörigkeit und Familienstand aufgeführt.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Beantragung im Bürgerbüro oder online
Die erweiterte Meldebescheinigung kann direkt im Bürgerbüro Roetgen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird in der Regel sofort ausgestellt.
Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Ausweisdokument der betreffenden Person auch eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten den Antrag ohne Vollmacht stellen.
Online-Antrag:
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung auch online über unser Bürgerportal beantragen. Dazu müssen Sie sich über die BundID anmelden, um eine sichere Datenübermittlung zu gewährleisten. Bitte laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments hoch.
Termin vor Ort:
Für die Beantragung vor Ort vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter 02471 180 oder nutzen sie unsere Online-Terminvereinbarung.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Online-TerminvereinbarungGut zu wissen
Gebühren
erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €
Benötigte Unterlagen
Personalausweis (Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
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Ansprechpartner/in
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt über die "normale" Meldebescheinigung hinausgehende Auskünfte über eigene Personendaten. Während die Meldebescheinigung Daten wie Doktorgrad, Familienname, Vorname und die aktuelle bzw. ehemalige Anschrift enthält, werden bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich Daten über z.B. Staatsangehörigkeit und Familienstand aufgeführt.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Beantragung im Bürgerbüro oder online
Die erweiterte Meldebescheinigung kann direkt im Bürgerbüro Roetgen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird in der Regel sofort ausgestellt.
Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Ausweisdokument der betreffenden Person auch eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten den Antrag ohne Vollmacht stellen.
Online-Antrag:
Sie können die erweiterte Meldebescheinigung auch online über unser Bürgerportal beantragen. Dazu müssen Sie sich über die BundID anmelden, um eine sichere Datenübermittlung zu gewährleisten. Bitte laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments hoch.
Termin vor Ort:
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Personalausweis (Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt über die "normale" Meldebescheinigung hinausgehende Auskünfte über eigene Personendaten. Während die Meldebescheinigung Daten wie Doktorgrad, Familienname, Vorname und die aktuelle bzw. ehemalige Anschrift enthält, werden bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich Daten über z.B. Staatsangehörigkeit und Familienstand aufgeführt.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Beantragung im Bürgerbüro oder online
Die erweiterte Meldebescheinigung kann direkt im Bürgerbüro Roetgen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird in der Regel sofort ausgestellt.
Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Ausweisdokument der betreffenden Person auch eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten den Antrag ohne Vollmacht stellen.
Online-Antrag:
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Termin vor Ort:
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Personalausweis (Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/148210/show