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Winterdienst
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.
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Gut zu wissen
Gebühren
Die Gebühren des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.
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Ansprechpartner/in
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.
Die Gebühren des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.
Räumen, Schneedienst https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1382/showFrau
Sabine
Mies
Sachbearbeiterin
26
Frau
Sabine
Mies
Sachbearbeiterin
26
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1382/show