BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
Alle Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn beim Steueramt anzumelden.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Der Besteuerung unterliegen die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
Alle Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn beim Steueramt anzumelden.
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Geldspielgeräte, Spielgerätesteuer, https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1128/showFrau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Der Besteuerung unterliegen die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
Alle Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn beim Steueramt anzumelden.
Vergnügungssteuersatzung
Die aktuelle Satzung finden Sie unter https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1128/show