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Wohnberechtigungsbescheinigungen
Beschreibung
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig.
Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Der Wohnberechtigungsschein wird von der Städteregion Aachen ausgestellt:
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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