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Förderung - steckerfertige Photovoltaikanlagen

Beschreibung

Der Gemeinderat hat am 13.06.2023 beschlossen, Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie der Bezirksregierung Arnsberg als freiwillige Fördermittel für steckerfertige Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Zu deren Vergabe wurde vom Gemeinderat eine entsprechende Förderrichtlinie festgelegt, die die Modalitäten zur Antragsberechtigung, Förderhöhe, Antragstellung etc. regelt und die ab 15.Juni 2023 in Kraft tritt.

Die Förderrichtlinie ist unter der Rubrik "Download" abrufbar.

Eine förderfähige Anlage wird mit 200,00 EUR pauschal bezuschusst.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden nur auf dem Antragsportal und ausschließlich elektronisch entgegengenommen.

Eine Anmeldung in diesem oder einem anderen Serviceportal ist nicht erforderlich.

Sie erhalten eine Bestätigung bei Eingang Ihres Antrags per E-Mail (bitte schauen Sie ggfls. auch in Ihren SPAM-Ordner).

Ziel der Förderung ist es, die Installation von Photovoltaikanlagen (im Nachfolgende "Steckersolar" genannt) in der Gemeinde Roetgen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die Gemeinde Roetgen nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für Fördermaßnahmen im Geltungsbereich der Gemeinde Roetgen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Roetgen, ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht daher nicht.

Diese Förderung richtet sich an MieterInnen oder EigentümerInnen, die ihre Miet- oder Eigentumswohnung oder ihr Wohnhaus mit einer Steckersolar versehen haben.

Förderfähig sind dabei der erstmalige Erwerb und die fachgerechte Installation (nach den jeweils gültigen Regeln der Technik) von steckerfertigen Erzeugungsanlagen/Photovoltaik-Anlagen (sogenannte Plug-In, Plug&Play Balkonkraftwerke, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen, Steckersolar) mit einer Leistung bis zur jeweils gültigen Bagatellgrenze gemäß EU (VO) 2016/631 an Wohngebäuden (siehe Ziffer 2 der Förderrichtlinie).

Fördervoraussetzung ist u.a., dass der Antrag auf Zuwendung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt.


Erforderliche Unterlagen

Dem elektronischen Antrag sind beizufügen/anzuhängen (zulässige Dateiformate - jpg, pdf und png - werden akzeptiert):

  1. ein Ausweisdokument, aus dem Name und Wohnadresse des Antragstellenden hervorgehen,
  2. die Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen,
  3. ein Zahlungsbeleg,
  4. die vollständige Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur und
  5. ein Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage.

Nur vollständige Anträge können eingereicht werden (und Berücksichtigung finden).


Hinweise und Besonderheiten

Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann.