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Ratenzahlung, Stundung, Zahlungsaufschub, Niederschlagung, Erlass
Beschreibung
Können Forderungen nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt werden, besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung zu beantragen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Zahlungspflichtigen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung werden u.a. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen überprüft. Gestundete Beträge werden grundsätzlich nach der Abgabenordnung NRW verzinst.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 2.21 - Gemeindekasse
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Mira Kurschildgen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-14
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de
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Frau Nina Kosciankowsky
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-13
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de