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Ratenzahlung, Stundung, Zahlungsaufschub, Niederschlagung, Erlass

Beschreibung

Können Forderungen nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt werden, besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung zu beantragen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Zahlungspflichtigen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung werden u.a. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen überprüft. Gestundete Beträge werden grundsätzlich nach der Abgabenordnung NRW verzinst.

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