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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Die Art der Leistung und die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind abhängig davon, ob die betreffende Person und dessen Familienangehörige erwerbsfähig sind oder nicht.
Hinweise und Besonderheiten
Erwerbsfähige Personen erhalten ggfls. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistungen gewährt das Jobcenter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.50 - Sozialamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau A. Sayim
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-31
- E-Mail:
- asayim@roetgen.de
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Herr T. Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter- Telefon:
- 02471 18-24
- E-Mail:
- tfrings@roetgen.de
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Frau M. Franzen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-26
- E-Mail:
- mfranzen@roetgen.de