Sozialhilfe, Hilfe nach SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Form der Sozialhilfe und ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
Sie ist eine Sozialleistung für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
Hilfe zum Lebensunterhalt steht Ihnen zu, wenn Sie:
- auch mit Hilfe anderer Personen, wie beispielsweise Ehefrau oder Ehemann, nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
- das Rentenalter noch nicht erreicht haben
- keine Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten
- vorübergehend nicht in der Lage sind zu arbeiten (auch „vorübergehend erwerbsgemindert“ genannt)
- keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie beispielsweise Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld
Typische Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sind beispielweise Menschen, die eine zeitlich begrenzte Erwerbsminderungsrente erhalten, aber trotzdem hilfebedürftig sind oder auch längerfristig erkrankte Menschen. Auch Kinder unter 15 Jahren, die bei ihren Großeltern oder nur mit erwerbsgeminderten Personen zusammenleben, sind typische Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr T. Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter- Telefon:
- 02471 18-24
- E-Mail:
- tfrings@roetgen.de
-
Frau A. Sayim
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-31
- E-Mail:
- asayim@roetgen.de
-
Frau M. Franzen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-26
- E-Mail:
- mfranzen@roetgen.de