Suche
Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- und Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen
Weiterführende Informationen
Sprechstunde ist jeden Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Abstimmung gebeten.
Umfangreiche Informationen zum Thema Wohngeld stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:
und
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
- SG 3.50 - Sozialamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau M. Maas
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-29
- E-Mail:
- mmaas@roetgen.de