Sterbefall
Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.
Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.
Vorzulegende Unterlagen:
- Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Person
- Bei ledig Verstorbenen:
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich
Bei verheirateten Verstorbenen:
beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich
Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen:
Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.