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Steuern und Benutzungsgebühren
Die Maßgaben für die Festsetzung von Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer) ergeben sich aus den Maßgaben der entsprechenden Satzungen. Gleiches gilt für die Festsetzung von Benutzungsgebühren wie Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren).
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Die Maßgaben für die Festsetzung von Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer) ergeben sich aus den Maßgaben der entsprechenden Satzungen. Gleiches gilt für die Festsetzung von Benutzungsgebühren wie Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren).
Steuern, Benutzungsgebühren, Grundbesitzabgaben, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/443/showFrau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
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