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Kanalhausanschlüsse
Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedarf der Zustimmung des Abwasserwerkes der Gemeinde Roetgen.
Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrages eingeholt werden.
Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. Bauanzeige, jedoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden. .
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Die Errichtung, Betrieb, Erweiterung oder Änderung der Grundstücksentwässerung bedarf der Zustimmung des Abwasserwerkes der Gemeinde Roetgen.
Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form eines Entwässerungsantrages eingeholt werden.
Der Entwässerungsantrag sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. Bauanzeige, jedoch spätestens vor Baubeginn gestellt werden. .
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1102/show